AW: Kann der Vermieter den Lagerplatz für Brennholz entziehen?
Hallo,
wenn der Platz auf dem Hof, wo Sie Ihr Brennholz lagern, nicht Bestandteil des Mietvertrags ist, dann kann der Vermieter auch über die Nutzung bestimmen. Ich glaube nicht, dass Sie hier eine Art von Gewohnheitsrecht geltend machen können.
Fragen Sie den Vermieter doch am besten, ob er Ihnen eine Alternative anbieten kann. Möglicherweise bieten Sie ihm auch ein geringes Entgelt und die Ergänzung des Mietvertrags.
Mietrecht Einfach
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