Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 20.06.2012, 23:07
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Kann der Vermieter den Lagerplatz für Brennholz entziehen?

Hallo,

wenn der Platz auf dem Hof, wo Sie Ihr Brennholz lagern, nicht Bestandteil des Mietvertrags ist, dann kann der Vermieter auch über die Nutzung bestimmen. Ich glaube nicht, dass Sie hier eine Art von Gewohnheitsrecht geltend machen können.

Fragen Sie den Vermieter doch am besten, ob er Ihnen eine Alternative anbieten kann. Möglicherweise bieten Sie ihm auch ein geringes Entgelt und die Ergänzung des Mietvertrags.


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten