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Alt 30.04.2009, 15:49
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo Isis,

dies ist eine wirklich schwierige Frage. Vorweg und ganz allgemein: Eine Mietwohnung ist immer nur geliehen, deshalb sollte man sich jederzeit Gedanken machen, wenn man eine Veränderung vornimmt - und wenn sie noch so minimal ist.

Fakt ist: Die Tür ist beschädigt. Und bei einer mutwilligen oder teilweise auch unfreiwilligen Beschädigung durch den Mieter, hat der Vermieter Recht auf Ersatz einer gleichwertigen Tür.

Sollte die Tür nicht mutwillig beschädigt worden sein - z.B. wurde beim Umzug das Funier beschädigt - dann übernimmt dies die Haftpflichtversicherung.

Wie es da bei einer minimalen Beschädigung durch Reißzwecken aussieht, kann ich leider nicht sagen, mal abgesehen davon, dass ich es doch ziemlich kleinkariert finde, vor allem, da die Schäden ja bereits von dir sehr gut (so wie ich das dem obigen Text entnehme) ausgebessert wurden.

Hier rächt sich dann leider ein schlechtes Verhältnis zum Vermieter.

Ich empfehle dir telefonischen Rat bei einem Fachanwalt für Mietrecht oder einem Mieterbund sowie Mieterverein einzuholen. Bei Schilderung des Falls und einer Möglichkeit deine Frage mit JA oder NEIN (Austausch oder nicht) zu beantworten, kann es gut und gerne sein, dass dir dort eine kostenlose Auskunft erteilt wird. Hierfür kann jedoch niemand garantieren.


Ich wünsche viel Erfolg und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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