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Alt 23.06.2012, 10:59
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Unzulässiger Lärm - Kündigung möglich?

Zitat:
Habe ich noch andere Möglichkeiten außer die 3monatige Kündigungsfrist?
Ich meine nein! Bei einer Verschlechterung der Mietsache wäre eine Minderung der Miete denkbar. Da aber der geschilderte Zustand schon bei Einzug vorhanden war, wie ich vermute, dürfte auch das wegfallen.

Kündigung bis zum dritten Werktag des Juli, dann müssen Sie den Lärm nur noch bis zum 30. September erdulden.

Vorausgesetzt Sie haben keinen Vertrag mit einem Kündigungsverzicht unterschrieben.
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