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Alt 02.05.2009, 12:38
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo,

generell hat der Vermieter bei einem gekündigten Mietverhältnis natürlich das Recht, die Wohnung besichtigen zu lassen. Dies ist aber nur mit Rücksprache des Mieters möglich - es muss sich also auf einen Termin geeinigt werden.

Es ist ja auch im Sinne des Vermieters einen Termin auszumachen, damit die Wohnung vom Mieter vielleicht noch ein wenig in Schuss gebracht werden kann (abwaschen, aufräumen ggf. saugen und wischen). Eine Frist zur Absprache der Termine ist meines Wissens nach nicht geregelt, doch sollte es beiden Parteien passen.

Sollte der Mieter nicht in der Wohnung sein, hat der Vermieter Pech gehabt. Ein Betreten auf eigene Faust gilt als Hausfriedensbruch. Und natürlich hat der Mieter auch das Recht einen Termin zu verweigern, wenn er einen alternativen Zeitpunkt mit dem Vermieter vereinbart.

Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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