Zitat:
Heizkostenverordnung hier greift weil ja keine Zähler vorhanden waren.
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In einem 2-Familienhaus, in dem eine Wohnung vom Vermieter bewohnt wird, muss nicht nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden Hier werden die Wohnflächen als Berechnungsfaktor genommen.