AW: Fehlender Mietvertrag nach Versterben des Vermieters
Es gibt keine Pflicht zum schriftlichen Mietvertrag, der mündliche, den Ihr Onkel abgeschlossen hat, ist nach wie vor gültig. Wenn Sie jetzt einen schriftlichen Vertrag wünschen, müssen die Mieter zustimmen.
Sie sollten anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, ob da noch was zu machen ist.
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