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Alt 03.07.2012, 08:15
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Betriebskostenpauschale - Vermieter will in Betriebskosten-Vorauszahlung wechseln

Einen einmal vereinbarten Modus der Betriebskosten kann nur mit Willen beider Vertragspartner geändert werden. Sollte Ihre Pauschale aber auch die Kosten für Heizung und (zentral zubereitetes) Warmwasser enthalten, dann muss sogar dieser Posten nach der Heizkostenverordnung getrennt ausgewisen werden.

Warmmieten sind schon längere Zeit nicht mehr zulässig.

energieverbraucher.de | BGH-Urteile zu Betriebs- und Heizkostenabrechnung

Eine Aufschlüsselung muss vorab nicht gegeben werden, denn einmal pro Jahr müssen die Vorauszahlungen abgerechnet werden.
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