1. Eine Maklerprovision darf nur das 2 fache der Nettomiete + MwSt. betragen:
Maklerprovision / Courtage - Ratgeber
2. Ein Eigenbedarf ist durch den Vermieter sicherlich nicht durchzusetzen, da bei Abschluss des Vertrages dieser Bedarf ersichtlich war. Aber auch hier würde die Kündigungsfrist 3 Monate betragen. Hier wäre anwaltliche hilfe sicherlich angeraten.
Z.B. auch online:
Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt