Gas Durchlauferhitzer - Gerätewartung zu Lasten des Mieters
hallo, ich habe ein Anliegen:
uns hat der Vermieter Kosten in voller Höhe von ca. 200€ in Rechnung gestellt, die für die notwendige Wartung/ Instandhaltung des Gasdurchlauferhitzers (Flamme erloschen da verstaubt) anfielen.
im Mietvertrag steht:
- dass die Kosten für die jährliche Reinigung /Wartung der Warmwassergeräte zu den umlagefähigen Kosten gem. §2 Ziffern 4-6 BetrKV gehören, hierzu gehört auch die regelmässige Reinigung und Wartung dieser Geräte.
diese sind in der Betriebskostenvorauszahlung von monatl. 100 € umgelegt.
auf telefonische Nachfrage meinte der Vermieter, dass wir unserer Instandhaltungspflicht nicht nachgekommen sind und deshalb die Flamme verstaubt ist und die Kosten voll zu Lasten des Mieters gehen würden.
1. Frage: sind das "Schäden in der Mietsache" (Kleinreparaturen) für die der Mieter lt. unserem Vertrag mit bis zu 8% der Jahresnettomiete aufzukommen hat, oder
2. müssen wir die Rechnung nicht voll bezahlen da wir ja die umgelegten Kosten monatlich bezahlen und der Vermieter für die jährliche Wartung/Reinigung zuständig ist.
für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, denn dieser Mietvertrag ist wirklich sehr undurchsichtig..
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