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Alt 08.07.2012, 09:32
Sange
Gast
 
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Standard AW: Zugang zum Mietobjekt nicht möglich

Rein formell wäre vom Tage der Meldung des Mangels an den Vermieter eine Mietminderung möglich. Hier wird der vertragsgemäße Gebrauch behindert.

Dazu mal den § 536 BGB lesen:
§ 536 BGB - Mietrecht Gesetz
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