Einzelnen Beitrag anzeigen
  #9  
Alt 08.07.2012, 11:35
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nachmieter - Maler Arbeiten?

Spätestens jetzt ist ein Forum überfordert. Sie sollten den Schriftverkehr einem Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht zur Prüfung vorlegen. Erst bei Kenntnis des Briefes Ihres Vormieters könnte entsprechend geantwortet werden.
Mit Zitat antworten