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Alt 08.07.2012, 13:23
Sange
Gast
 
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Standard AW: Maklergebühren bezahlt und Eigentümer meldet Eigenbedarf der Wohnung an

Ich stimme Regenmacher zu.

Die überhöhte Provision ist vom Makler zurückzufordern und wenn der Eigenbedarf nur vorgeschoben oder nicht rechtlich begründet wird und wie in diesem Fall wohl der Einzug wegen der Kündigung nicht möglich wäre, haftet der Vermieter für alle Kosten die dem Mieter aus diesem nicht vollzogenem Mietverhältnis entstanden sind.
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