AW: Härtefall bei Eigenbedarf
Hallo,
Sie sollten sich erstmal garnicht so große Gedanken machen. Ein Haus zu verkaufen geht in der Regel auch nicht ganz so schnell. Darüberhinaus tritt der neue Eigentümer zuerst in die Rechte und Pflichten des bestehenden Mietvertrags ein. Vielleicht hat dieser ja auch die Absicht das Haus weiter zu vermieten und nicht selbst einzuziehen.
Und je nachdem, wie lange Sie bereits in dem Haus wohnen, haben Sie ja ggf. auch eine verlängerte Kündigungsfrist.
Mietrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|