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Alt 10.07.2012, 07:38
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Härtefall bei Eigenbedarf

Hallo,

Sie sollten sich erstmal garnicht so große Gedanken machen. Ein Haus zu verkaufen geht in der Regel auch nicht ganz so schnell. Darüberhinaus tritt der neue Eigentümer zuerst in die Rechte und Pflichten des bestehenden Mietvertrags ein. Vielleicht hat dieser ja auch die Absicht das Haus weiter zu vermieten und nicht selbst einzuziehen.

Und je nachdem, wie lange Sie bereits in dem Haus wohnen, haben Sie ja ggf. auch eine verlängerte Kündigungsfrist.


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