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Alt 10.07.2012, 23:26
Thom1 Thom1 ist offline
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Registriert seit: 10.07.2012
Beiträge: 1
Standard Es waren einmal drei Brüder

Der eine Bruder verstarb vor ca 10 Jahren (er hatte möglicherweise Kinder)
Der zweite Bruder (Erblasser) verstarb letztes Jahr. (Kinderlos)
Ein Bruder lebt.
Die Eltern + Großeltern der Brüder sind ebenfalls verstorben.

In einer Rentenversicherungspolice wurde als Bezugsberechtigte die "gesetzlichen Erben der Versicherten Person" aufgenommen.

Der überlebende dritte Bruder und seine "Linie" hat das Erbe ausgeschlagen.

Können nun die Kinder des erstverstorbenen Bruders einen Erbanspruch (eigentlich Schenkungsanspruch) geltend machen?

Parallel zu den gesetzlichen Erben existiert auch eine testamentarische Erbin,die nach Entscheidung des Nachlassgerichts Alleinerbin ist.

Der Übermittlung des Schenkungsangebotes durch die Rentenversicherung wurde rechtzeitig widersprochen.

Ich würde mich sehr über Nachrichten freuen, die etwas Licht ins Dunkle bringen.

LG

Thom1



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