AW: Gas Durchlauferhitzer - Gerätewartung zu Lasten des Mieters
hallo,
diese sache versteh ich nicht???
wieso sind die kosten für den durchlauferhitzer überhaupt "umlagefähig", wenn sich der mieter sowieso darum selbst kümmern muß?
meiner meinung nach, hat man als mieter den eigentümer zu informieren, das das gerät eine wartung nötig hat und der sich darum kümmern muß. diese kosten sind dann umlagefähig. einmal im jahr sollte bei den geräten im übrigen reichen.
wenn man dass als mieter nicht gemacht hätte, könnte ich es verstehn...
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