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Alt 15.07.2012, 04:27
Sange
Gast
 
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Standard AW: Wechsel der Wohnungstür unter schwierigen Vorraussetzungen

Bei der Terminabsprache bezüglich der Handwerker, kommt es auch darauf an, ob Sie z.B. Berufstätig sind und aus anderen Gründen nicht täglich abkömmlich sind.
Eine Terminabsprache hat grundsätzlich 24 Stunden vorher zu erfolgen oder kann sich auch über mehrere Tage erstrecken.
Zu beachten ist noch, dass Terminabsprache nicht bedeutet, dass der Vermieter einen Termin nennt und der Mieter nur noch abnicken muss. Wenn der Termin nicht passt, dann sollte der Mieter Ausweichtermine nennen.

Das mit dem Zeugen ist eine gute Idee!

Generell ist der Mieter aber zur Duldung solcher Instandsetzungsmaßnahmen verpflichtet.
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