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Alt 15.07.2012, 04:56
Sange
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Standard AW: Gas Durchlauferhitzer - Gerätewartung zu Lasten des Mieters

Zitat:
Zitat von zuffi Beitrag anzeigen
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Jahreshöchstbetrag ist 8% der Jahresnettomiete,
einzelner Rechnungsbetrag.. steht etwas von 100.- Euro wobei uns gesagt wurde dass wir uns darauf nicht berufen können weil wir eben der Wartungspflicht nicht nachkamen..
wir werden die Rechnung wohl bezahlen müssen.
Trotzdem, nochmals vielen Dank ;-)
Die "Kleinreparaturklausel" hat mit dem beschriebenen Fall nichts zu tun! Sie würde nur dann zum Tragen kommen, wenn es sich um eine Reparatur an Teilen handeln würde, die dem "ständigen Zugriff" des Mieters unterliegen.

Wenn im Mietvertrag - und das wäre die Regel, nur die Umlage der Wartungskosten über die Betriebskosten geregelt wäre, dann fällt die vertragliche Vereinbarung und die Überwachung dieser regelmäßigen Wartung der Anlage dem Vermieter zu.

Der Mieter hat grundsätzlich dann nur die Wartungskosten, nachgewiesen in der Betriebskostenabrechnung, zu übernehmen und nicht die Beauftragung einer Wartungsfirma.

Hier z.B. ein kurzer Aufsatz über Kleinreparaturen: Kleinreparatur im Mietrecht
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