Hallo,
generell hat der Mieter das Hausrecht. Dies bedeutet, dass er alleine entscheidet, wen er in die Wohnung hineinlässt und wen nicht. Lesen Sie hierzu bitte unseren Artikel zum Thema Hausrecht:
Hausrecht und Hausfriedensbruch - neues Mietrecht einfach erklärt
Problem: Der Vermieter kann ien Besichtigungsrecht geltend machen, welches im Paragrafen 809 BGB reglementiert wird:
BGB § 809 - Einzelnorm
Sicher kann Ihnen auch dieser Artikel von einem Rechtsanwalt zum Thema Besichtigung weiterhelfen:
Besichtigungsrecht des Vermieters
Eine Kündigung sollte hieraus jedoch nicht resultieren dürfen.
Viel Erfolg wünscht Mietrecht Einfach