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Alt 17.07.2012, 13:22
Sange
Gast
 
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Standard AW: Kündigungsschreiben für Vermieter

Ich glaube, so eine Rechtsberatung gibt es wohl in keinem Forum!

Wichtig ist zu wissen, dass zu einer Vermieterkündigung immer eine Begründung gehört und dass sie schriftlich zu erfolgen hat. Die Begründungen findet man z.B. in § 543 BGB und § 569 BGB.
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