Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 18.07.2012, 14:48
Erathia Erathia ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.07.2012
Beiträge: 1
Standard Boilerwartung zum Mietende?

Hallo liebe Community,

ich habe meinen Mietvertrag für mein Studentenzimmer in Darmstadt gekündigt und stehe nun vor folgendem Problem:
Die Vermieter wollen, dass ich noch vor Wohnungsübergabe den Boiler (Gas Therme) warten lasse.
Ich halte das für nicht rechtens, da die letzte Wartung erst im Oktober 2011 war und solch eine Wartung nur alle 12 Monate durchzuführen ist; oder?
Mein Mietverhältniss ging/geht vom 01.okt.2011 bis 31.August.2012. Die besagte Wartung im Oktober habe ich also auch selbst bezahlt.

Muss ich die Boiler zum Ende des Mietverhältnisses trotzdem auf meine Kosten warten lassen?

Für eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar!

Herzliche Grüße,

Erathia



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen