Hallo bahls,
bei der Wartung der Heizungsanlage handelt es sich um
warme Betriebskosten und Nebenkosten. Sollten kleine Reparaturen im Zuge der Wartung als notwendig erachtet werden, z.B. der Austausch von Verschleißteilen, so sind auch diese auf den Mieter umlegbar.
Denn es liegt ja auch im Interesse des Mieters, dass die Heizung gewartet ist, um einem eventuellen Ausfall vorzubeugen.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach