AW: Rasenmäher von Vermieter kaputtgemacht
Der Rasenmäher ist und bleibt Eigentum des Vermieters, Sie als Mieter haben das Gerät zur Leihe.
Informieren Sie Ihren Vermieter schnellstens über Ihr Missgeschick. Er wird Ihnen sicherlich nicht den Kopf abreißen. Sagen Sie ihm auch, was Ihre Haftpflicht Ihnen zu dem Fall gesagt hat. Entweder Reparatur oder Ersatz zum Zeitwert.
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