AW: Gemischter Gewerberaummietvertrag und Wohnraummietvertrag
Ganz besonders im Gewerbemietrecht ist ein Mietvertrag sehr offen gestaltbar.
Ich meine, dass Sie für die vorzeitige Kündigung des Vertrages einen anderen Grund finden müssten. Will damit sagen, Sie haben gemietet wie gesehen!
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