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Alt 08.08.2012, 10:35
anitari anitari ist offline
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Standard AW: Befristeter Mietvertrag rechtsgültig???

Habt Ihr den neuen Vertrag unterschrieben? Wenn ja, schön dumm von Euch.

Ohne Angabe eines gesetzlich anerkannten Grundes (BGB § 575) ist eine Befristung unwirksam.

Auch einen wirksam vereinbarten gegenseitigen Kündigungsverzicht kann ich nicht erkennen.
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