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Alt 12.05.2009, 14:27
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Ausrufezeichen Mietvergleich - Zahle ich zuviel für meine Wohnung?

So gut wie jeder Mensch sieht sich mindestens einmal im Leben damit konfrontiert ein Mietverhältnis einzugehen. Ob die erste eigene Bude oder die gemeinsame Wohnung mit Freundin oder Frau und Kindern. Es bleibt nicht aus, seine Rechte und Pflichten als Mieter wahrnehmen zu müssen. Hierzu gehört im Speziellen das pünktliche Leisten der Miete. Die Miete wird aufgrund der Überlassung der Mietsache, z.B. eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, durch den Vermieter geschuldet und daraus resultiert das Nutzungsrecht für den Mieter.

Doch bevor ein Mietvertrag unterschrieben wird sollte die Miethöhe ganz genau unter die Lupe genommen werden. Ist der Mietzins ggf. zu hoch? In welcher Höhe liegt die sonstige ortsübliche Miete und wie verhält sie sich zu der Höhe des Mietzinses in meinem Mietvertrag?

Solche Fragen sollten geklärt werden, bevor ein Mietvertrag unterschrieben und das Mietverhältnis rechtsgültig wird. Bei der Überprüfung der Miethöhe kann ein Mietvergleich helfen. Ein Mietvergleich zeigt Ihnen auf, in welcher Preislage sich Ihre Wohnung im Gegenzug zu anderen Wohnungen in derselben Region verhält. Hierzu brauchen Sie nur Ihre Adresse, Ihre Kaltmiete und die Wohnfläche angeben und schon wird Ihnen das Ergebnis präsentiert.

Sie sehen genau, wie viele Vergleichswerte im Umkreis vorliegen, wie die Höhe der durchschnittlichen Miete ist und welche Kosten Sie im Vergleich dazu für Ihre Wohnung bezahlen. Sollten diese Werte in Ordnung sein, so kann der Mietvertrag guten Gewissens unterschrieben werden und einem angenehmen Mietverhältnis steht nichts mehr im Wege.



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