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Alt 13.08.2012, 10:44
Cherepah Cherepah ist offline
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Standard Geld vor dem Tod verschenkt

vor dem Tod Geld verschenkt

Hallo alle zusammen,
bräuchte Euren Rat. Wie ist denn die Rechtslage: Person A ist vor wenigen Tagen im Krankenhaus verstorben, vor dem Tod hatte sie Person B ihre Bank-Karte gegeben und gebeten 1000€ abzuheben und ggf. von dem Geld Trauerfeier zu veranstallten und Rest zu behalten. So hatte Person B auch gemacht, am gleichen Abend ist A verstorben. Auf dem Konto ist genur Geld geblieben, um Beerdigungskosten und ggf. Miete zu bezahlen. Allerdings möchte B Erbe ausschlagen, da sie vermutet, dass evtl. Schulden auf auf sie zukommen können. Die Bestattung kann B aus Einkommen der Familie und Ersparnissen schlecht bezahlen, Familie B hat ca. 3000€ erspart und als Alleinverdiener bekommt knapp über der Harz IV Grenze. Deswegen möchte B Antrag beim Sozialamt auf die Übernahme der Kosten stellen.

Jetzt ist die Frage, was passiert mit 1000€? Kann B die Bestattungskosten von dem Vermögen A bezahlen, obwohl B die Erbe ausschlägt? Gilt die Erbe als angenommen, wenn B das Geld kurz vor dem Tod abgehoben hatte? wie kann B das verhindern? (ca. 600€ hatte B für die Trauerfeier ausgegeben).



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