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Alt 13.08.2012, 12:33
tochterzion tochterzion ist offline
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Standard AW: Gemischter Gewerberaummietvertrag und Wohnraummietvertrag

Es geht ja aber gerade darum, dass es sich nicht um einen reinen
Gewerberaummietvertrag handelt. Die Frage, die sich stellt, ist: Welches Recht greift hier, da die Räume auch bewohnt sind?

Viele Grüße
tochterzion
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