Renovierung bei Einzug und Auszug?
Hallo!
Wir sind vor 3 Jahren in unsere Mietwohnung gezogen. Bei Einzug wurde in unserem Übergabeprotokoll vermerkt, dass die Wohnung zu streichen ist (der Vormieter hat sie in nicht so gutem Zustand und keinesfalls frisch gestrichen hinterlassen). Dies haben wir getan. Nun wollen wir ausziehen und unser Vermieter verlangt, dass wir uns erneut an den Renovierungskosten beteiligen, da er die komplette Wohnung renovieren lassen möchte. Im Mietvertrag stehen nur die allgemeinen Grundsätze "dass Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssen, üblicherweise in folgenden Zeitabständen". Nach meiner Laienmeinung ist diese Klausel gültig, da keine konkreten Zeitspannen vorgegeben sind. Meine Frage ist nun, ob es überhaupt rechtens ist, dass wir sowohl die Wohnung bei Einzug haben streichen müssen, als auch, dass wir uns jetzt finanziell beteiligen sollen.
Vielen Dank!
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