Also wie Sie den Fall beschreiben handelt es sich ja um einen Gewerberaummietvertrag. Nur, dass in Ihrem Fall die Gewerberäume auch zu Wohnzwecken genutzt werden können. Somit würde auch das Recht für Gewerbemietverträge gelten.
Abschließend wird dies aber sicher nur ein Anwalt beurteilen können. Hier können Sie sich kostenlos ein Angebot einholen günstig online beraten lasssen:
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