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Alt 14.08.2012, 11:50
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Renovierung bei Einzug und Auszug?

Hallo,

wenn der Vermieter die Wohnung renovieren lassen möchte, ist das ganz und gar seine Angelegenheit. Sie sind bei Auszug lediglich verpflichtet die Wohnung "besenrein" zu übergeben und die Schäden zu beseitigen, die Sie selbst verursacht haben.

Sowas sollte in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden, um die Rückzahlung der Mietkaution zu erleichtern. Ein Übergabeprotokoll Muster finden Sie auch hier im Portal:
Wohnungsübergabe-Protokoll Übergabeprotokoll für Ein- und Auszug


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