Fensterrollo verschlissen - Reparaturkosten
Hallo zusammen,
bei folgendem Fall bin ich mir unsicher, wie reagiert werden soll.
Der Mieter wohnt in einer Doppelhaushälfte mit Veluxfenstern im DG. Diese Fenster sind mit integrierten Sonnenschutzrollos ausgestattet.
An einem Fenster klemmt nun der Aufrollmechanismus.
Der Mieter wendet sich nun an den Vermieter und meldet den Schaden.
Der Vermieter sagt, dass er sich um alles kümmert und für Ersatz sorgt. Dieser bestellt daraufhin ein neues Rollo bei einem lokalen Dachdecker.
Dieser Dachdecker ist nun aber - waurm auch immer - nicht in der Lage nach mehr als 12 Wochen dieses Rollo zu liefern.
Daraufhin entzieht der Vermieter dem Dachdecker den Auftrag und beauftragt einen Handwerker mit der Überprüfung des Rollos. Dieser erkennt, dass nur etwas verklemmt ist und repariert das Rollo.
Der Mieter ist nun glücklich und freut sich, dass das Rollo nun doch endlich wieder funktioniert.
Etwa eine Woche später meldet sich nun der Vermieter und erzählt dem Mieter, dass er bei einem Gespräch mit einem anderen Vermieter herausgefunden hat, dass er die Kosten für diese Reparatur gar nicht übernehmen muss. Der Mieter müsse die Kosten übernehmen.
Wie sieht das nun rechtlich aus?
Kann der Vermieter im Nachhinein eine Kostenübernahme verlangen?
Hätte er diesen Sachverhalt nicht vorher seinem Mieter mitteilen müssen? Denn schließlich hätte der Mieter ja selbst nach einem neuen Rollo schauen können. Er hätte Preise vergleichen können oder evtl. jemanden aus dem Freundeskreis o.ä. bezüglich der Reparatur beauftragen können, der weitaus weniger oder gar kostenlos gehandelt hätte.
Ob im Mietvertrag eine gesonderte Regelung bei Kleinreparaturen niedergeschrieben ist, ist zZ noch nicht bekannt. Wir gehen aber mal davon aus, dass dort nichts diesbezüglich geregelt ist.
Besten Dank vorab für alle Hinweise und schöne Grüße
Tony
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