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Alt 14.08.2012, 20:09
Sange
Gast
 
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Standard AW: Fensterrollo verschlissen - Reparaturkosten

Der Mieter sollte seinem Vermieter diesen Paragrafen zeigen:

§ 535 BGB
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.[/b]


Es sei denn, eine wirksame Kleinreparaturklausel wäre auf den Mieter übertragen worden.