AW: Fensterrollo verschlissen - Reparaturkosten
Der Mietvertrag liegt nun vor.
Ist ein Standardvertrag vom Verband Schleswig-Holsteinischer Haus und... Grundeigentümer.
Nun, unter §16 "Instandhaltung der Miträume, Kleinreparturen" steht unter Punkt 6:
"Fallen an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Schließeinrichtungen, sowie an Heißwasserbereitern, kleine Reparaturen an... bla bla... Der Mieter hat die Kosten zu erstatten... 63€ zzgl. MwSt oder 8% der Jahresmiete...."
Da ist also einiges aufgezählt, aber die Rollos oder Jalousien der Fenster sind nicht aufgeführt.
Bedeutet also, dass die Kosten zu 100% zu Lasten des Vermieters gehen. Richtig? Oder habe ich da etwas missverstanden?
Danke vorab!
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