AW: Fensterrollo verschlissen - Reparaturkosten
Ok, einverstanden. Natürlich ist es so, dass durch die ständige Nutzung die Teile verschleissen und irgendwann repariert/getauscht werden müssen.
Was ist aber mit der Tatsache, dass man mit dieser Information, dass der Mieter die Kosten übernehmen soll, erst nach erfolgter Reparatur kommt?
Denn schließlich hätte der Mieter ja auch selbst jemanden finden können, der die Reparatur durchführt. Das evtl. sogar kostenlos.
Ursprünglich war ja geplant, das ganze Rollo auszutauschen, was ungleich teurer geworden wäre. Außerdem hatte der Mieter keinerlei Einfluss darauf, wo das Rollo gekauft wird.
Kann der Vermieter einfach irgendwo kaufen und der Mieter zahlt den Preis?
Oder muss man dem Mieter nicht die Chance geben, die benötigten Teile selbst zu beschaffen, um ihm die Möglichkeit zu geben die Kosten damit gering zu halten?
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