Einzelnen Beitrag anzeigen
  #9  
Alt 15.08.2012, 17:13
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Fensterrollo verschlissen - Reparaturkosten

@Regenmacher, Sie sollten sich mal mit den einschlägigen Bestimmungen über Bagatellschäden vertraut machen und keine ketzerische Reden schwingen.

Sie haben überlesen, dass es bei diesen Klauseln immer nur um die Teile geht, die durch den ständigen Gebrauch und den direkten Kontakt durch den Mieter beschädigt werden.
Dieser Fall befasst sich nach Festellung durch den Vermieter aber mit dem ganzen Rollo und nicht mit Teilen davon. Somit fällt es nicht unter diese Klausel. In dem Fall ist der § 535 BGB das Gebetbuch!

@tony-m, wenn die Reparaturkosten über diesen 63,00 € liegt, dann zahlt der Mieter gar nix!