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Alt 15.05.2009, 14:50
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo keslor,

selbstverständlich verstehe ich deine kritische Betrachtung gegenüber der "Wurfsendung" vom neuen Vermieter. Jedoch denke ich, dass man der durchaus Beachtung schenken kann, wenn man über den Sachverhalt informiert ist, dass das Wohnhaus versteigert wurde.

Und wenn sich der Absender des allgemeinen Schreibens mit dem Absender des Schreibens bzgl. Hausreinigung und Hausmeister deckt, dann kannst du getrost davon ausgehen, dass es sich hierbei um den neuen Vermieter handelt.

Soweit ich weiß, muss sich der alte Vermieter nicht abmelden, denn der neue Vermieter hat dich ja informiert, dass die Anlage übernommen wurde.

Hiermit ist er meiner Meinung nach auch im Recht Änderungen vorzunehmen, wie z.B. die Treppenhausreinigung zu übernehmen. Hierbei ist jedoch wichtig: Wenn die Mietparteien, die Treppenhausreinigung vorher selbst vorgenommen haben und im Mietvertrag ebenso geregelt ist, dass die Mieter selber für die Reinigung des Treppenhauses verantwortlich sind, dann darf der Vermieter diese Kosten nicht auf den Mieter umlegen (Hier ist sich auf die Regelungen im Mietvertrag zu berufen laut Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB) in Berlin).

Beim Hausmeister ist es etwas anders gelagert. Ein Hausmeister hat ja viele Dinge zu übernehmen, die meist nicht vom Mieter oder den Mietern übernommen werden. Hierfür sind dann eben auch anteilig die Kosten zu tragen.
Solltest du mit den zusätzlichen Kosten, die der Hausmeister verursacht nicht einverstanden sein, (es handelt sich hierbei ja um eine Änderung des Mietvertrags, wenn vorher keine Regelung zu einem Hausmeister getroffen wurde) so besteht meiner Meinung nach ein Sonderkündigungsrecht, da du Vertragsänderungen zustimmen musst. Sollte dem nicht so sein, kannst du die Wohnung auch ohne Einhaltung der ordnungsgemäßen Kündigungsfrist aufkündigen.


Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung.


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