Hallo,
bei den abgehobenen 1.000 EUR handelt es sich wie es mir scheint um eine Schenkung vor dem Tod. Diese werden innerhalb der letzten 10 Jahre auf das Erbe angerechnet:
Lesen Sie dazu bitte hier:
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber
Wenn Sie jetzt das Erbe ausschlagen, ist es somit sehr gut möglich, dass vom Fiskus, der das Erbe dann übernimmt, Ihnen gegenüber Rückzahlungsansprüche geltend machen kann. Wenn Sie das Erbe ausschlagen ist auch die Frage, ob die Bestattungskosten auf Sie abgewältzt werden können.
Lesen Sie hierzu bitte hier:
Ausschlagung des Erbes schützt nicht immer vor Beerdigungskosten
Ich hoffe es hat weitergeholfen und ich wünsche noch einen sonnigen Sonntag Abend.
Erbrecht Einfach