AW: Erstattung der Nebenkosten
Ich denke, dass diese Angelegenheit nicht von der rechtlichen Seite gesehen werden darf. Sie haben sich um 40,- Euro bereichert, egal wessen Fehler es war. Darum sollte es der Anstand gebieten, dass man das Geld zurück gibt.
Zu Ihrer Beruhigung sollten Sie sich mit dem Thema "regelmäßige Verjährung" beschäftigen. Google wird auch Ihnen helfen.
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