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Alt 21.08.2012, 10:21
thejamal thejamal ist offline
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Böse Keller unrechtmäßig ausgeräumt vom Vermieter

Hallo zusammen,
ich habe folgendes anliegen.

Ich wohne seit Anfang April diesen Jahres in meiner neuen Wohnung. Zu dieser Zeit ist eine alte Dame, die Mieterin über mir verstorben. Vorletztes Wochenende am 11.08.2012 hat der Vermieter eine Firma beauftragt die Wohnung und den Kellerraum der verstorbenen Mieterin auszuräumen. Die beauftragte Firma hat aber MEIN Kellerraum komplett ausgeräumt. Wie sich herausgestellt hat, hat der Vermieter jemanden zum Wohnhaus geschickt (nicht den schon vorhandenen Hausverwalter), der die Wohnung und den Kellerraum geöffnet hat. Diese Person war offensichtlich nicht damit vertraut welcher Kellerraum welchem Mieter gehört.

Mein „Verhängnis“ war, dass irgendein Schlüssel am Schlüsselbund der verstorbenen Mieterin zufällig meinen Schoss am Keller öffnen konnte. Angeblich. Daher dachten der beauftragte Typ vom Vermieter und die Firma der Kellerraum sei von der verstorbenen Mieterin. Mein Schloss an meiner Kellertür ist aber ein normales Schloss wie man es im Baumarkt kaufen kann mit den kleinen Schlüsseln. Daher kann man davon ausgehen, dass auch andere Schlösser so einen einfachen Schlüssel nutzen. Meine Kellertür war und ist imm verschlossen gewesen.

Es hat sich herausgestellt, dass meine Sachen zurzeit noch gelagert werden, aber einige Sachen würden schon weggeschmissen oder vernichtet. Der Hausverwalter hat mir versichert, dass wir bald einen Termin vereinbaren werden um im Lager meine Sachen zu identifizieren und mir zurückzugeben. Dazu soll ich dem Hausverwalter eine Liste mit meinem Eigentum aus dem Keller übermitteln.

Ich möchte aber einen offiziellen Brief aufsetzen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Da ich mich nicht wirklich mit Recht und Gesetzen auskenne würde ich gerne in die Runde fragen welche Gesetzestexte meine Rechte untermauern. Ich denke daran an z.B., dass der Vermieter verpflichtet ist zu wissen welcher Kellerraum von welchem Mieter ist und die Tatsache, dass ein Schlüssel passt die Ausräumung meines Kellers nicht rechtfertigt, dass der Mieter dadurch ohne meine Erlaubnis in meine gemietete Fläche eingedrungen ist (Hausfriedensbruch?), dass meine Sachen teilweise beschädigt und vernichtet worden sind und falls euch noch andere wichtige Sachen einfallen wäre ich euch dankbar.

Gibt es solche Gesetzestexte und wenn ja wie ist der genaue Paragraf und der Wortlaut. Dann kann ich dies in das Schreiben aufnehmen und im Anhang meine Liste der fehlenden Gegenstände beifügen.
Ich wäre dankbar für jeden Rat.

Beste Grüße

Z.



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Geändert von thejamal (21.08.2012 um 10:36 Uhr) Grund: Hinzufügen neuer Infos und Korrektur von Grammatikfehler
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