Schuppen abreissen bei Auszug?
Hallo liebe Forumleser,
nachdem ich das Internet recht erfolglos durchforstet habe, hoffe ich hier einen Rat oder Tip für folgendes Problem zu bekommen :
Meine Mutter ist nach dem Tod meines Stiepas in eine kleinere Wohnung gezogen, nun haben wir die "alte" Wohnung beräumt so wie es die Wohnungsbaugenossenschaft vorgeschrieben hatte. Zur Wohnung gehört noch ein Gartenanteil auf dem ein massiv gebauter Schuppen steht.
Den Schuppen hat mein Stiepa 1982 bauen lassen, er hatte einen ordentlichen Antrag gestellt bei der GWG und auch eine schriftliche Zusage bekommen. Aus diesem Schriftstück ist heraus zu lesen, daß dort vorher schon ein Schuppen stand, der aber baufällig war und nun durch den massiven Schuppen ersetzt werden sollte. Der Schuppen ist aus Betonplatten + Stahlträgern und hat einen ELT Anschluß.
Meine Mutter ist 1994 erst in diese Wohnung gezogen, mein Stiepa wohnte dort seit 1978.
Nun besteht die GWG darauf, daß wir den Garten beräumen ( jegliche Pflanzen raus, Komposter weg usw) und den Schuppen wegreissen sollen.
Der Abriss würde ca 2000,- Euro kosten, eine Summe die meine Mutter nicht mal so einfach aus der Tasche ziehen kann.
Das Bad, das die beiden 1998 auf eigene Kosten aufwendig saniert haben, nimmt die GWG gerne an ohne daß die Kosten für die Sanierung irgendwo berücksichtigt werden ...
Das sieht für mich irgendwie nach Willkür aus und stellt meine Mutter natürlich vor ein riesiges Problem. Muß man denn einen Bau, der ausdrücklich genehmigt worden ist, wieder abreissen beim Auszug? Zudem er zu einer Zeit entstanden ist, als meine Mutter dort noch gar nicht gewohnt hat.
Weiß jemand Rat?
Vielen Dank und LG
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