1. Eine Miete inclusive Heizkosten ist schon seit längerer Zeit unzulässig:
energieverbraucher.de | BGH-Urteile zu Betriebs- und Heizkostenabrechnung
2. Sprechen Sie Ihren Vermieter gezielt auf das Nichtvorhandensein des Internetanschlusses an und wie er die Mehrkosten für Sie kompensieren will. Dies sollten Sie aber am besten beweisbar schriftlich erledigen.