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Alt 31.08.2012, 18:12
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Untermieter zahlt nicht

Hier ist einiges nachzufragen, zu erklären:

1. Wenn Ihr Freund einen Untermietvertrag mit Ihnen abgeschlossen hat, dann sind Sie für die Zahlung der gesamten Miete verantwortlich.

2. Ist Ihr Freund in Ihrem Mietvertrag als Mieter eingetragen, dann kann sich Ihr Vermieter das Geld da holen, wo er sich Erfolg verspricht. Sie können dann nur auf dem Weg über einen Mahnbescheid das Geld von Ihrem Freund einklagen.

3. Eine Pfändung kann nur ein Gerichtsvollzieher mit entsprechendem Titel vornehmen. Kein Vermieter darf auf Verdacht pfänden.

Zitat:
und der Vermieter sagt nun, das ich dann in der Haftung stände.
Womit er völlig Recht hat.
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