Zitat:
Zitat von Harburger
Hallo
ich habe seit 3 Jahren keinen Schriftlichen Mietvertrag .
Habe aber Nachweise über die Gezahlte Miete.
Nun möchte mir mein Vermieter Kündigen , welche Kündigungsfrist wären da einzuhalten?
Danke für Eure Hilfe
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Die Kündigungsfristen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB.
Entscheidend ist, dass der Vermieter immer und ausnahmslos eine schriftliche Begründung für eine Kündigung benötigt. Geregelt u.a. in
§ 573 BGB.