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Alt 03.09.2012, 08:41
Sange
Gast
 
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Standard AW: Mündlicher Mietvertrag - Kündigungsfrist?

Zitat:
Zitat von Harburger Beitrag anzeigen
Hallo

ich habe seit 3 Jahren keinen Schriftlichen Mietvertrag .
Habe aber Nachweise über die Gezahlte Miete.

Nun möchte mir mein Vermieter Kündigen , welche Kündigungsfrist wären da einzuhalten?

Danke für Eure Hilfe
Die Kündigungsfristen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB.

Entscheidend ist, dass der Vermieter immer und ausnahmslos eine schriftliche Begründung für eine Kündigung benötigt. Geregelt u.a. in § 573 BGB.
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