Zitat:
welche Kündigungsfrist wären da einzuhalten?
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Die gesetzliche. Was für Dich, da Du noch keine 5 Jahre dort wohnst, 3 Monate zum Monatsende bedeutet.
Wenn Dir bspw. Dein Vermieter spätestens Morgen die
schriftliche Kündigung,
mit Angabe eines wichtigen Grundes, übergibt oder zusendet, wäre das zum 30.11. 2012 möglich.
Es gibt aber auch eine Ausnahme. Wenn Mieter und Vermieter gemeinsam im selben Haus mit nur 2 Wohnungen wohnen. Dann kann der Vermieter auch ohne wichtigen Grund kündigen. Dann allerdings mit einer Frist von mindestens 6 Monaten.