Hallo,
erst einmal ist ja zu fragen, wofür der Strom damals (50 Euro) und heute (260 Euro) verwendet wird.
Wurde in der alten Wohnung denn das Warmwasser über eine Gastherme aufbereitet und sind zusätzlich Kosten für Gas angefallen, was in der neuen Wohnung entfällt, da das Warmwasser durch einen Boiler bzw. Durchlauferhitzer aufbereitet und welcher mit Strom betrieben wird?
Hier kann sich die Differenz zwischen den Nebenkosten schon ggf. schmälern, da der Posten Gas entfallen könnte. Dies bitte ich zu
prüfen.
Zu den Zählern:
Dies verstehe ich nicht ganz. Wasserzähler müssen nicht für jede einzelne Wohneinheit installiert sein. Der Gesamtverbrauch an Wasser für ein Haus kann in der Nebenkostenabrechnung auch pro Kopf umgelegt werden.
Bei Strom ist dies ein bisschen anders: Es muss ja auch eine grundlage für den Abschlag geben und so muss auch ein Zähler pro Wohneinheit installiert sein und ggf. ein Zähler für den allgemeinen Verbrauch, wie Treppenhaus und Gemeinschaftstherme, etc.
Bei einem Zähler für das ganze Haus hat der Stromlieferant ja keine Grundlage für seinen Abschlag.
Darüberhinaus können ggf. Kosten für Strom durch einen
Strom Preisvergleich gespart werden.
Ob die Stromkosten zurückerstattet werden müssen durch den Vermieter vermag ich mal zurückzustellen, bis ihr mir die anderen Fragen, auch gerne ausführlicher, beantwortet habt. Aber generell sieht es hierbei schlecht aus.
Und mein Tipp an Euch: Den Vermieter immer schriftlich auf Missstände hinweisen unter Auferlegung einer Frist zur Beseitigung der Mängel. Dies ist generell wichtig für eine Beweisführung oder eine angestrebte Mietminderung. Mündliche Hinweise entbehren hier der Kräftigkeit.
Ich hoffe ich konnte vorab schon ein wenig helfen und würde mich freuen, wenn Ihr die Sachverhalte nochmal wie gebeten überprüft.
Frendliche Grüße,
Mietrecht Einfach