Zitat:
Aber muss der Vermieter das nicht drei Monate davor schriftlich ankündigen?
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Nein, nur wenn er eine Mieterhöhung wegen Modernisierung vornimmt. Für die Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung reicht es aus, wenn er diese mit der Abrechnung übergibt.
So ganz glüchlich bin ich aber mit der Kündigung der Wohnung nicht. Hier wäre es sicherlich angebracht, sie würden sich vor Ort an einen Mieterverein oder Anwalt wenden.
Außer natürlich, Sie wollen sowieso ausziehen. Ein Anwalt könnte Ihnen in dieser Situation möglicherweise zu einem Schadensersatz verhelfen.