AW: Nebenkosten Erhöhung und Kündigung
Natürlich darf der Vermieter, wenn die BK-Abrechnung das ergibt, höhere Vorauszahlungen verlangen. Ob gekündigt oder nicht spielt keine Rolle. Zu zahlen sind die höheren Nebenkosten allerdings erst mit Beginn des auf die Abrechnung folgenden übernächsten Monats. Hast Du die Abrechnung im September bekommen also erst ab 1. November.
In Sachen Kündigung schließe ich mich Regenmacher an.
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