Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 22.09.2012, 12:14
AlexK AlexK ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.09.2012
Beiträge: 1
Standard Berechnungsformel § 9 (2) HKV

Wir haben eine Ölheizung in einem Mehrfamilienhaus. Die Heizkosten 2011 betragen 17.791,62 €, verbraucht wurden 29.580 Liter leichtes Heizöl. Der Warmwasserverbrauch bei 60 Grad C beträgt 221,584 m³. Ist die Berechnung des Verwalters für die Kosten der Wassererwärmung richtig?
2,5 x 221,584 = 553,96 x 50 = 27.698/10 = 2.769,8 Liter
Kosten: 17.791,62/29.580 = 0,6014746 x 2769,8 = 1.665,96 €

Vielen Dank für Eure Hilfe!



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen