Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 24.09.2012, 14:57
Rainer Rainer ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.09.2012
Beiträge: 1
Standard Unbefristeter Mietvertrag, Kündigung erst nach einem Jahr?

Meine Tochter hat einen unbefristeten Mietvertrag mit Mietbeginn
1. August 2012 unterzeichnet. Sie fühlt sich im Haus nicht wohl und möchte im März 2013 wieder ausziehen.
Ein Zusatz im Mietvertrag besagt, dass der Mietvertrag erst nach Ablauf eines Jahres gekündigt werden kann.
Muss meine Tochter tatsächlich ein ganzes Jahr warten?
Wäre nett, wenn mir da jemand entsprechende Antwort drauf geben könnte.
Schon mal herzlichen Dank.
Rainer



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen