Zitat:
Ein Zusatz im Mietvertrag besagt, dass der Mietvertrag erst nach Ablauf eines Jahres gekündigt werden kann.
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Wenn es sich dabei um einen wirksam vereinbarten gegenseitigen Kündigungsverzicht handelt, ist das rechtens. Dann darf sie erstmals ab dem 1.8.13 fristgerecht kündigen.
Auch Zusätze zu Verträgen sollte man gründliche lesen